HRB 217519: Athene Management Consultants GmbH, Bad Tölz, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Im Farchet 11, 83646 Bad Tölz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 217519: Athene Management Consultants GmbH, Bad Tölz, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Im Farchet 11, 83646 Bad Tölz. Ausgeschieden: Liquidator: Bourjau, Michael, Tegernsee, * ‒.‒.‒‒.
HRB 217519: Athene Management Consultants GmbH, Bad Tölz, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Im Farchet 11, 83646 Bad Tölz. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Bourjau, Michael, Tegernsee, * ‒.‒.‒‒; Köthe, Holger, Egling, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 217519:Athene Management Consultants GmbH, Bad Tölz, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Im Farchet 11, 83646 Bad Tölz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2015. Geschäftsanschrift: Im Farchet 11, 83646 Bad Tölz. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung, Übernahme von Management auf Zeit, Coaching und Schulung von Führungskräften sowie fachlicher Support und Dienstleistungen im oberen Management. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bourjau, Michael, Tegernsee, * ‒.‒.‒‒; Köthe, Curd Holger, Egling-Neufahrn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Management Team AG mit dem Sitz in Egling (Amtsgericht München HRB 139017). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.