Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
12 |
|
|
|
|
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch
Beschluss des Amtsgerichts Char-
lottenburg vom 16.09.2022 (AZ:
36a IN 5470/14) nach Abhalten des
Schlusstermins und Vollzug der
Schlussverteilung aufgehoben wor-
den. |
a)
14.11.2022
Schmude |
HRB 145576 B: Atkon Aktiengesellschaft, Berlin, Leipziger Platz 8, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst.
HRB 145576 B: Atkon Aktiengesellschaft, Berlin, Leipziger Platz 8, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 248.114,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der am 16.06.2014 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital um 43.005 EUR auf 248.114 EUR erhöt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.10.2014 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2014/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2014 nach erfolgter Teilausnutzung noch ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11.07.2019 um bis zu 56.995 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2014/I)
HRB 145576 B: Atkon Aktiengesellschaft, Berlin, Leipziger Platz 8, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2014 ist die Atkon International GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 149504 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 145576 B: Atkon Aktiengesellschaft, Berlin, Leipziger Platz 8, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2014 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) und § 17 (Aufsichtsratsvergütung). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11.07.2019 um bis zu 100.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2014/I); Das genehmigte Kapital vom 20.01.2011 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2011/I)
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