HRB 5928: Atlantis Fitness Club GmbH, Grevesmühlen (Am Ploggensee 5, 23936 Grevesmühlen). Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Atlantis Fitness Club GmbH, Grevesmühlen (Am Ploggensee 5, 23936 Grevesmühlen). Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Rossig, Sven, Tarnewitz, * ‒.‒.‒‒; Schiewer, Frank, Grevesmühlen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Atlantis Fitness Club GmbH, Grevesmühlen, (Am Ploggensee 5, 23936 Grevesmühlen).Die Gesellschafterversammlungen vom 20.12.2007 und 11.11.2008 haben beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen, und zwar zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Sonnenstudio Malibu" OHG, Grevesmühlen (Amtsgericht Schwerin, HRA 2695) und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Stammkapital jetzt: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2007 mit Nachtrag vom 16.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.12.2007 mit der "Sonnenstudio Malibu" OHG mit Sitz in Grevesmühlen (Amtsgericht Schwerin, HRA 2695) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.