HRB 718232: Atlantis Holding GmbH, Hartheim am Rhein, Kornstraße 4, 79258 Hartheim am Rhein. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.01.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.01.2019 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Operating" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Atlantis Trinkwassertechnik GmbH", Hartheim am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 718646) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 718232: Atlantis Holding GmbH, Hartheim am Rhein, Kornstraße 4, 79258 Hartheim am Rhein. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 07.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag aus ihrem Vermögen den "Teilbetrieb Trinkwassertechnik" zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Atlantis Trinkwassertechnik GmbH", Hartheim am Rhein (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 718646 ) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 718232: Atlantis Holding GmbH, Hartheim am Rhein, Kornstraße 4, 79258 Hartheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2018. Geschäftsanschrift: Kornstraße 4, 79258 Hartheim am Rhein. Gegenstand: a) Der Handel und Vertrieb von Verpflegungstechnik und dies betreffendem Zubehör sowie Beratung und Dienstleistungen aller Art, die damit in Zusammenhang stehen. b) Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. c) Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Wienczierz, Denis, Hartheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Denis Wienczierz, Freiburg im Breisgau als Inhaber der Firma "Atlantis Trinkwassertechnik e.K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 4890) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 28.03.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. AAls nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.