HRB 724175: Aton-Solar GmbH, Laichingen, Gottlieb-Daimler-Straße 15, 89150 Laichingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 01.01.2016 (2 IN 318/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Aton-Solar GmbH, Laichingen, Pichlerstraße 12, 89150 Laichingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 15, 89150 Laichingen.
Aton-Solar GmbH, Laichingen, Pichlerstraße 12, 89150 Laichingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2009 mit Änderung 06.10.2009. Geschäftsanschrift: Pichlerstraße 12, 89150 Laichingen. Gegenstand: Großhandel mit Energieerzeugungsanlagen insbesondere mit Solarstromanlagen und damit zusammenhängenden Komponenten, ferner die Erzeugung und Verwertung von Energie. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Aigner, Michael, Westerheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Aigner, Michael, Westerheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Aton-Solar e.K.", Laichingen (Amtsgericht Ulm HRA 3378) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.08.2009 mit Änderung vom 06.10.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.