Atos Origin Information Systems GmbH, Hamburg (Friesenstr. 13, 20097 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Atos Origin GmbH am 07.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Atos Origin Information Systems GmbH, Hamburg (Friesenstr. 13, 20097 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.04.2006 mit der Atos Origin GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 14535) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Atos Origin Information Systems GmbH, Hamburg (Friesenstr. 13, 20097 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.