Atrio Beteiligungen GmbH, Meerbusch (Sperberweg 13, 40668 Meerbusch). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Atrio Consulting GmbH am 30. August 2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Atrio Beteiligungen GmbH, Meerbusch (Sperberweg 13, 40668 Meerbusch). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16. August 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16. August 2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16. August 2007 mit der Atrio Consulting GmbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 13826) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Atrio Beteiligungen GmbH, Düsseldorf (Sperberweg 13, 40668 Meerbusch). Der Sitz ist nach Meerbusch (jetzt AG Neuss, HRB 13802) verlegt.
Atrio Beteiligungen GmbH, Meerbusch (Sperberweg 13, 40668 Meerbusch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06. März 2003. Die Gesellschafterversammlung vom 02. Mai 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher AG Düsseldorf HRB 47865) nach Meerbusch beschlossen. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Übernahme von Geschäftsführungen bei Unternehmen jeglicher Gesellschaftsform und jeglichen Gesellschaftszwecks sowie die Erbringung von Beratungsleistungen für Dritte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Atrio, Sixto D., Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.