Atrio Consulting GmbH, Plettenberg, Mittelstraße 4, 58840 Plettenberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jüttenstraße 8, 58840 Plettenberg.
Atrio Consulting GmbH, Plettenberg, Hallenstraße 22, 58840 Plettenberg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Mittelstraße 4, 58840 Plettenberg.
Atrio Consulting GmbH, Plettenberg, Hallenstraße 22, 58840 Plettenberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2002 mit Änderung vom 16.08.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher Amtsgericht Neuss HRB 13826) nach Plettenberg beschlossen. Geschäftsanschrift: Hallenstraße 22, 58840 Plettenberg. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Übernahme von Geschäftsführungen bei Unternehmen jeglicher Gesellschaftsform und jeglichen Gesellschaftszwecks sowie die Erbringung von Beratungsleistungen für Dritte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Atrio, Sixto D., Plettenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Atrio Consulting GmbH, Meerbusch, Hallenstraße 22, 58840 Plettenberg.Nach Sitzverlegung (jetzt Amtsgericht Iserlohn, HRB 6784) nunmehr Plettenberg. Geschäftsanschrift: Hallenstraße 22, 58840 Plettenberg.
Atrio Consulting GmbH, Meerbusch (Sperberweg 13, 40668 Meerbusch). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16. August 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16. August 2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16. August 2007 mit der Artio Beteiligungen GmbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 13802) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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