Atrium 1 GmbH, Frankfurt am Main (Westendstr. 28, 60325 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Atrium 1 GmbH, Frankfurt am Main (Westendstr. 28, 60325 Frankfurt am Main). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
Atrium 1 GmbH, Frankfurt am Main (Westendstr. 28, 60325 Frankfurt am Main). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 189/10 A) vom 25.10.2010 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Atrium 1 GmbH, Frankfurt am Main (Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main). Datum des Gesellschafterversammlung von Amts wegen berichtigt, nun: Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 Abs. 2 (Firma, bisher: Kronen neunhundertzwölf GmbH) § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 55039) nach Frankfurt am Main, § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 - nunmehr 3 - (Stammkapital) beschlossen.
Kronen neunhundertzwölf GmbH, Düsseldorf (Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main). Der Sitz ist nach Frankfurt am Main (jetzt AG Frankfurt am Main, HRB 79222, neue Firma: Atrium 1 GmbH) verlegt.
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