Attento Hörsysteme GmbH, Rüsselsheim, (Haßlocher Straße 32, 65428 Rüsselsheim).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fiebing Hörtechnik GmbH am 25.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Attento Hörsysteme GmbH, Rüsselsheim, (Haßlocher Straße 32, 65428 Rüsselsheim).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Fiebing Hörtechnik GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 2242) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Attento Hörsysteme GmbH, Rüsselsheim (Haßlocher Straße 32, 65428 Rüsselsheim). Nicht mehr Geschäftsführer: Rempe, Jörg, Klein-Winternheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fiebing, Willi Uwe, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.