HRB 144064: Attic Futura Men`s Media Holdings GmbH, München, Ritter-Hilprand-Str. 1, c/o Artists & Acts media group, 82024 Taufkirchen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 144064: Attic Futura Men`s Media Holdings GmbH, München, Ritter-Hilprand-Str. 1, c/o Artists & Acts media group, 82024 Taufkirchen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
Attic Futura Men`s Media Holdings GmbH, München, Ritter-Hilprand-Str. 1, c/o Artists & Acts media group, 82024 Taufkirchen.Geschäftsanschrift: Ritter-Hilprand-Str. 1, c/o Artists & Acts media group, 82024 Taufkirchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Raaschou, Neil, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Behan, Ray, London, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Attic Futura Men`s Media Holdings GmbH, München (Landsberger Str. 68 - 76, 80339 München). Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 400,00 EUR und die Änderung des § 3 Stammkapital sowie die Aufhebung des § 7 der Satzung beschlossen. § 8 der Satzung ist nun § 7. Neues Stammkapital: 30.400,00 EUR. Nicht eingetragen: Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Sacheinlage. auf die eingereichten Urkunden wird insoweit Bezug genommen.
Attic Futura Men`s Media Holdings GmbH, München (Landsberger Str. 68 - 76, 80339 München). Die Attic Futura Youth Media GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 145690) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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