Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
31 |
a)
Attila Film Lizenzen GmbH |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 08.08.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 1 (Firma). |
a)
18.08.2023
Kruel |
HRB 82052 B: A-Company Film Licensing International GmbH, Berlin, c/o Alexander van Dülmen, Am Schweizer Garten 49, 10407 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Alexander van Dülmen, Am Schweizer Garten 49, 10407 Berlin
HRB 82052 B: A-Company Film Licensing International GmbH, Berlin, c/o Film Mischwaren GmbH, Am Treptower Park 35, 12435 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Lori, Valentina
HRB 82052 B: A-Company Film Licensing International GmbH, Berlin, c/o Film Mischwaren GmbH, Am Treptower Park 35, 12435 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Film Mischwaren GmbH, Am Treptower Park 35, 12435 Berlin
HRB 82052 B: A-Company Film Licensing International GmbH, Berlin, Alexanderstraße 7, 10178 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2016 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt um § 4a (Beirat). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Colchis Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 168699 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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