HRA 5338: Außenwerbung Hoffmeister GmbH & Co.KG, Koblenz, August-Horch-Str. 10 a, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.11.2021 mit der DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRA 2605) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: GmbH & Co. KG