HRB 1692: Außmann GmbH, Hamm (Ökonomierat-Peitzmeier-Platz 2 - 4, 59063 Hamm). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 1692: Außmann GmbH, Hamm (Ökonomierat-Peitzmeier-Platz 2 - 4, 59063 Hamm). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt.
Außmann GmbH, Hamm (Ökonomierat-Peitzmeier-Platz 2 - 4, 59063 Hamm). Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (260 IN 94/11) vom 05.03.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Außmann GmbH, Hamm (Ökonomierat-Peitzmeier-Platz 2 - 4, 59063 Hamm). Herrn Heinz-Jürgen Außmann, Christinenweg 14, 59063 Hamm, Frau Ina Klingelhöfer, Hellweg 9, 59199 Bönen. Sehr geehrter Herr Außmann, sehr geehrte Frau Klingelhöfer, nach den hier vorliegenden Unterlagen sind Zwangsvollstreckungsversuche gegen die Gesellschaft erfolglos geblieben. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen.Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.