Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Schug, Pascal, Aachen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Wimmenauer, Florian, Vaals / Niederlande,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.08.2024
Gordalla |
HRB 26047: Aucos AG, Solingen, Mummstr. 8, 42651 Solingen. Der Sitz ist nach Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 20037) verlegt.
HRB 20037: Aucos AG, Aachen, Matthiashofstraße 47-49, 52064 Aachen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.05.2014 Die Hauptversammlung vom 30.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Solingen (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB 26047) nach Aachen beschlossen. Geschäftsanschrift: Matthiashofstraße 47-49, 52064 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist - mit der Durchführung des Formwechsels - die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Steuerungen und Anlagen für die Automatisierung von Prozessen, insbesondere Entwicklung der Hardware und Software, elektrisches Engineering und Projektmanagement. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Grundkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kessels, Peter, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Schuhmacher, Andreas Wilhelm Otto, Aachen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Aucos Elektronische Geräte GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 15006) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2014.
HRB 26047: Aucos AG, Solingen, Mummstr. 8, 42651 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 26047: Aucos AG, Solingen, Mummstr. 8, 42651 Solingen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.05.2014. Geschäftsanschrift: Mummstr. 8, 42651 Solingen. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Steuerungen und Anlagen für die Automatisierung von Prozessen, insbesondere Entwicklung der Hardware und Software, elektrisches Engineering und Projektmanagement. Grundkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kessels, Peter, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Schuhmacher, Andreas, Aachen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Aucos Elektronische Geräte GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 15006) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.