Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Bestellt:
Vorstand:
Buddemeier, Florian, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
20.03.2023
Baier |
HRB 181570: Auctus Capital Partners AG, München, Prinzregentenstr. 18, 80538 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Franziskanerstr. 14, 81669 München.
HRB 181570: Auctus Capital Partners AG, München, Prinzregentenstr. 18, 80538 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 181570: Auctus Capital Partners AG, München, Prinzregentenstr. 18, 80538 München. Prokura erloschen: Vaillancourt, Manfred, Taufkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 181570: Auctus Capital Partners AG, München, Prinzregentenstr. 18, 80538 München. Die VISTEGRO GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 204147) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2015 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 02.12.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 02.12.2015 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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