HRB 32957: Audax Verwaltung GmbH, Leipzig, Riesaer Straße 70, 04328 Leipzig. Die Verschmelzung wurde am 04.02.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 32957: Audax Verwaltung GmbH, Leipzig, Riesaer Straße 70, 04328 Leipzig. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ZIRKON Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 38337) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 32957: AREAL Wohnbau GmbH, Leipzig, Riesaer Straße 70, 04328 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Audax Verwaltung GmbH. Neuer Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 32957: AUDAX Wohnungsbau GmbH, Leipzig, Riesaer Straße 70, 04328 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: AREAL Wohnbau GmbH.
HRB 32957: AUDAX Wohnungsbau GmbH, Leipzig, Riesaer Straße 70, 04328 Leipzig. Die Dr. Kühne Management GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 32888) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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