Auerbach GmbH, Neu-Isenburg, (Odenwaldstraße 6, 63263 Neu-Isenburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden yourCONSULT GmbH & Co. KG am 10.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Auerbach GmbH, Neu-Isenburg, (Odenwaldstraße 6, 63263 Neu-Isenburg).Berichtigung von Amts wegen in Spalte 6 Unterspalte b): Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der yourCONSULT GmbH & Co. KG mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz, HRA 4288) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Auerbach GmbH, Neu-Isenburg, (Odenwaldstraße 6, 63263 Neu-Isenburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der yourCONSULT Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz, HRB 8508) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Auerbach GmbH, Neu-Isenburg (Kelsterbacher Weg 22, 63263 Neu-Isenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.