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a)
Auf!Pantaleon gGmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Am Pantaleonsberg 8, 50676 Köln
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist neben der
Förderung mildtätiger und kirchlicher
Zwecke
a) die Förderung der Religion,
b) die Förderung der Jugend und Altenhilfe,
c) die Förderung der Erziehung, Volks und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe sowie
d) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten.
3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre
Satzungszwecke insbesondere durch
a) Jugendarbeit und Jugendhilfe
insbesondere durch Information, Beratung
und Hilfestellung zur
Persönlichkeitsentwicklung
(Präventionsarbeit),
b) Jugendarbeit und Jugendhilfe
insbesondere durch die
Zurverfügungstellung einer Notfallunterkunft
für Kinder und Jugendliche in
Konfliktsituationen und die Aufnahme in ein
familiäres Umfeld(Notfallhilfe),
c) Maßnahmen zum Abbau von Isolation,
Anonymität und Ausgrenzung von
behinderten, alten, kranken und anderen
Menschen am Rande der Gesellschaft
insbesondere durch integrative
Wohnformen,
d) Geistliche Wohngemeinschaften, die
jungen Menschen einen gemeinsamen
Lebens- und Glaubensraum bieten, um der
Vereinzelung und Vereinsamung
entgegenzuwirken und in den
Grundvollzügen des Glaubens zu wachsen,
e) Integrative Wohngemeinschaften, welche
insbesondere den Einstieg junger
Menschen mit Migrationshintergrund in eine
Ausbildung fördern, beispielsweise für
Auszubildende in der Altenhilfe,
f) Errichtung und Unterhaltung eines
niederschwelligen Nachbarschaftscafes zur
Inklusion und Integration von
benachteiligten Menschen in eine
Beschäftigung,
g) die mildtätige Unterstützung in
persönlichen Härtefällen,
h) religiöse Betreuungs- und
Bildungsangebote - insbesondere
korrespondierend mit a) - f) - in Präsenz
und über elektronische
Kommunikationsformen sowie die
Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen
für die Teilnahme an religiösen
Veranstaltungen, Betreuungs- und
Bildungsangeboten,
i) die Pflege und Förderung von
internationalen Kontakten und Projekten im
In- und Ausland, um christliche Solidarität
mit der Kirche in anderen Ländern zu
praktizieren und die Einheit der Christen zu
fördern,
j) die Öffentlichkeitsarbeit und die
Durchführung oder Förderung von
Benefizveranstaltungen,
k) eigene Publikationen jeglicher Art und
Verbreitungswege sowie die Förderung von
Publikationen, die der Verwirklichung des
Gesellschaftszweckes dienlich sind,
l) die Bereitstellung von Zuschüssen,
Räumlichkeiten, Beratung und Infrastruktur
zur Entwicklung und die anschließende
Durchführung weiterer Projekte zur
Verfolgung der hier genannten
steuerbegünstigten Zwecke,
sowie alle anderen Maßnahmen, die
geeignet sind, die hier genannten
steuerbegünstigten Zwecke zu
verwirklichen.
4. Die Gesellschaft kann ihre
Satzungszwecke auch in Kooperationen mit
geeigneten Partnern umsetzen
beispielsweise durch gemeinsame Projekte
und Angebote.
5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder
durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie
ihre Mittel gemäß § 58 Nr. l AO auch
anderen Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts zur
Verwirklichung der vorbezeichneten,
steuerbegünstigten Zwecke zuwenden.
6. Im Rahmen des nach § 58 Ziffern 3,4
und 5 AO steuerrechtlich Zulässigen kann
die Gesellschaft eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts
unterstützen.
7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die
künftige Verwendung des Vermögens
dürfen erst nach Einwilligung des
Finanzamts ausgeführt werden.
9. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die den Zwecken der Gesellschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Breydy, Hans-Georg Albert, Euskirchen,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2022 |
a)
31.03.2023
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