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Auf!Pantaleon gGmbH, Köln (HRB 114263)

Firmendaten

Anschrift
Am Pantaleonsberg 8
50676 Köln
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2022
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 114263
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Auf!Pantaleon gGmbH aus Köln ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 114263 verzeichnet. Nach der Gründung am 05.12.2022 hat die Auf!Pantaleon gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist neben der Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke a) die Förderung der Religion, b) die Förderung der Jugend und Altenhilfe, c) die Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a) Jugendarbeit und Jugendhilfe insbesondere durch Information, Beratung und Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung (Präventionsarbeit), b) Jugendarbeit und Jugendhilfe insbesondere durch die Zurverfügungstellung einer Notfallunterkunft für Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen und die Aufnahme in ein familiäres Umfeld(Notfallhilfe), c) Maßnahmen zum Abbau von Isolation, Anonymität und Ausgrenzung von behinderten, alten, kranken und anderen Menschen am Rande der Gesellschaft insbesondere durch integrative Wohnformen, d) Geistliche Wohngemeinschaften, die jungen Menschen einen gemeinsamen Lebens- und Glaubensraum bieten, um der Vereinzelung und Vereinsamung entgegenzuwirken und in den Grundvollzügen des Glaubens zu wachsen, e) Integrative Wohngemeinschaften, welche insbesondere den Einstieg junger Menschen mit Migrationshintergrund in eine Ausbildung fördern, beispielsweise für Auszubildende in der Altenhilfe, f) Errichtung und Unterhaltung eines niederschwelligen Nachbarschaftscafes zur Inklusion und Integration von benachteiligten Menschen in eine Beschäftigung, g) die mildtätige Unterstützung in persönlichen Härtefällen, h) religiöse Betreuungs- und Bildungsangebote - insbesondere korrespondierend mit a) - f) - in Präsenz und über elektronische Kommunikationsformen sowie die Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen für die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, Betreuungs- und Bildungsangeboten, i) die Pflege und Förderung von internationalen Kontakten und Projekten im In- und Ausland, um christliche Solidarität mit der Kirche in anderen Ländern zu praktizieren und die Einheit der Christen zu fördern, j) die Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung oder Förderung von Benefizveranstaltungen, k) eigene Publikationen jeglicher Art und Verbreitungswege sowie die Förderung von Publikationen, die der Verwirklichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, l) die Bereitstellung von Zuschüssen, Räumlichkeiten, Beratung und Infrastruktur zur Entwicklung und die anschließende Durchführung weiterer Projekte zur Verfolgung der hier genannten steuerbegünstigten Zwecke, sowie alle anderen Maßnahmen, die geeignet sind, die hier genannten steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. 4. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote. 5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. l AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. 6. Im Rahmen des nach § 58 Ziffern 3,4 und 5 AO steuerrechtlich Zulässigen kann die Gesellschaft eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts unterstützen. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Auf!Pantaleon gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 02.04.2023)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Auf!Pantaleon gGmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Am Pantaleonsberg 8, 50676 Köln
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist neben der
Förderung mildtätiger und kirchlicher
Zwecke
a) die Förderung der Religion,
b) die Förderung der Jugend und Altenhilfe,
c) die Förderung der Erziehung, Volks und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe sowie
d) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten.
3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre
Satzungszwecke insbesondere durch
a) Jugendarbeit und Jugendhilfe
insbesondere durch Information, Beratung
und Hilfestellung zur
Persönlichkeitsentwicklung
(Präventionsarbeit),
b) Jugendarbeit und Jugendhilfe
insbesondere durch die
Zurverfügungstellung einer Notfallunterkunft
für Kinder und Jugendliche in
Konfliktsituationen und die Aufnahme in ein
familiäres Umfeld(Notfallhilfe),
c) Maßnahmen zum Abbau von Isolation,
Anonymität und Ausgrenzung von
behinderten, alten, kranken und anderen
Menschen am Rande der Gesellschaft
insbesondere durch integrative
Wohnformen,
d) Geistliche Wohngemeinschaften, die
jungen Menschen einen gemeinsamen
Lebens- und Glaubensraum bieten, um der
Vereinzelung und Vereinsamung
entgegenzuwirken und in den
Grundvollzügen des Glaubens zu wachsen,
e) Integrative Wohngemeinschaften, welche
insbesondere den Einstieg junger
Menschen mit Migrationshintergrund in eine
Ausbildung fördern, beispielsweise für
Auszubildende in der Altenhilfe,
f) Errichtung und Unterhaltung eines
niederschwelligen Nachbarschaftscafes zur
Inklusion und Integration von
benachteiligten Menschen in eine
Beschäftigung,
g) die mildtätige Unterstützung in
persönlichen Härtefällen,
h) religiöse Betreuungs- und
Bildungsangebote - insbesondere
korrespondierend mit a) - f) - in Präsenz
und über elektronische
Kommunikationsformen sowie die
Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen
für die Teilnahme an religiösen
Veranstaltungen, Betreuungs- und
Bildungsangeboten,
i) die Pflege und Förderung von
internationalen Kontakten und Projekten im
In- und Ausland, um christliche Solidarität
mit der Kirche in anderen Ländern zu
praktizieren und die Einheit der Christen zu
fördern,
j) die Öffentlichkeitsarbeit und die
Durchführung oder Förderung von
Benefizveranstaltungen,
k) eigene Publikationen jeglicher Art und
Verbreitungswege sowie die Förderung von
Publikationen, die der Verwirklichung des
Gesellschaftszweckes dienlich sind,
l) die Bereitstellung von Zuschüssen,
Räumlichkeiten, Beratung und Infrastruktur
zur Entwicklung und die anschließende
Durchführung weiterer Projekte zur
Verfolgung der hier genannten
steuerbegünstigten Zwecke,
sowie alle anderen Maßnahmen, die
geeignet sind, die hier genannten
steuerbegünstigten Zwecke zu
verwirklichen.
4. Die Gesellschaft kann ihre
Satzungszwecke auch in Kooperationen mit
geeigneten Partnern umsetzen
beispielsweise durch gemeinsame Projekte
und Angebote.
5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder
durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie
ihre Mittel gemäß § 58 Nr. l AO auch
anderen Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts zur
Verwirklichung der vorbezeichneten,
steuerbegünstigten Zwecke zuwenden.
6. Im Rahmen des nach § 58 Ziffern 3,4
und 5 AO steuerrechtlich Zulässigen kann
die Gesellschaft eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts
unterstützen.
7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die
künftige Verwendung des Vermögens
dürfen erst nach Einwilligung des
Finanzamts ausgeführt werden.
9. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die den Zwecken der Gesellschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Breydy, Hans-Georg Albert, Euskirchen,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2022
a)
31.03.2023
Engeland

Historie 1

31.03.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Hans-Georg Albert Breydy
Geschäftsführer