"AufWind Energiegesellschaft mbH", Werl, Haus Borg 1, 59457 Werl. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Borgwind GmbH & Co. KG am 16.03.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"AufWind Energiegesellschaft mbH", Werl, Haus Borg 1, 59457 Werl. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.02.2011 mit der Borgwind GmbH & Co. KG mit Sitz in Werl (Amtsgericht Arnsberg HRA 5622) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"AufWind Energiegesellschaft mbH", Werl, Haus Borg 1, 59457 Werl.Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. agr. Kammer, Katharina, Kiel.
"AufWind Energiegesellschaft mbH", Werl, Haus Borg 1, 59457 Werl.Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 75.000,00) unter gleichzeitiger Umstellung auf Euro um EUR 5,10 auf EUR 38.352,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammeinlagen), § 6 (Geschäftsführung), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 12 (Bekanntmachungen) zu ändern.