Aufbaugesellschaft Bayern GmbH, München, Elsenheimerstr.50, 80687 München. Die Verschmelzung wurde am 06.09.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg HRB 146975 B).
Aufbaugesellschaft Bayern GmbH, München, Elsenheimerstr.50, 80687 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der TAG Postdam-Immobilien GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 146975 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Aufbaugesellschaft Bayern GmbH, München, Elsenheimerstr.50, 80687 München. Die Gesellschaft hat am 29.05.2012 mit der DKB Immobilien Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 84301 B) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 23.05.2012 zugestimmt.
Aufbaugesellschaft Bayern GmbH, München, Elsenheimerstr.50, 80687 München. Prokura erloschen: Peter, Gerda, Regensburg, * ‒.‒.‒‒.
Aufbaugesellschaft Bayern GmbH, München, Elsenheimerstr.50, 80687 München. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 24.09.2004 mit der DKB Immobilien AG mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 84301) ist durch Aufhebung zum 01.01.2011 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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