HRB 9542: KAWE Holding Management GmbH, Netphen, Siegstraße 1, 57250 Netphen. Aufgrund falscher Anmeldung berichtigt. Neue Firma: KAWE Management Holding GmbH.
HRB 9542: KAWE Management Holding GmbH, Netphen, Siegstraße 1, 57250 Netphen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.Dezember 2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden geändert: Firma (ehemals § 1), Stammkapital (ehemals § 3), Dauer der Gesellschaft (ehemals § 9) und Vertretung (ehemals § 4). Neue Firma: KAWE Holding Management GmbH.
KAWE Management Holding GmbH, Netphen, Siegstr. 1, 57250 Netphen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2011. Geschäftsanschrift: Siegstr. 1, 57250 Netphen. Gegenstand: Der Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung und die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben, zu errichten, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, Zweigniederlassungen einzurichten; Tätigkeiten, die einer gesonderten Erlaubnis, etwa nach der Gewerbeordnung bedürfen, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dörnbach, Kai, Siegen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dörnbach, Werner, Erndtebrück, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KAWE Management Holding GmbH & Co.KG, Netphen (AG Siegen -HRA 8464- ) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.