Aug. Hoenig Stahlbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Robert-Perthel-Str. 72, 50739 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Andreae Gesellschaft mit beschränkter Haftung (jetzt August Hoenig Stahlbau GmbH) am 03.05.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Aug. Hoenig Stahlbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Robert-Perthel-Str. 72, 50739 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 17.03.2005 mit der Andreae Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 13084) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.