HRB 778624: Augenarztpraxis Dres. Kortüm MVZ GmbH, Ludwigsburg, Solitudestraße 24, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. med. Kortüm, Ina, geb. Mühlenweg, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 778624: Augenarztpraxis Dres. Kortüm MVZ GmbH, Ludwigsburg, Solitudestraße 24, 71638 Ludwigsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2021. Geschäftsanschrift: Solitudestraße 24, 71638 Ludwigsburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung und der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 Absatz 1 Satz 2 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen medizinischen Leistungen sowie von nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, weiter die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringen und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer medizinischer Versorgungsformen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. med. Kortüm, Georg-Friedrich, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. med. Kortüm, Ina, geb. Mühlenweg, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒; PD Dr. med. Kortüm, Karsten, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Augenärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. med. Georg-Friedrich Kortüm, Dr. med. Ina Kortüm, PD Dr. med. Karsten Kortüm, Fachärzte für Augenheilkunde, Partnerschaft", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart PR 720990) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.