HRB 30456: Augenio GmbH, Dortmund, Saarlandstr. 117, 44139 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Carlo-Schmid-Allee 13, 44263 Dortmund.
HRB 26397: Augenio AG, Dortmund, Saarlandstr. 117, 44139 Dortmund. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.11.2018 im Wege des Formwechsels in die Augenio GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 30456)) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30456: Augenio GmbH, Dortmund, Saarlandstr. 117, 44139 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2018. Geschäftsanschrift: Saarlandstr. 117, 44139 Dortmund. Gegenstand: die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung solcher Beteiligungen. Stammkapital: 56.250,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hoffmann, Till, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Dr. Hoffmann, Wolf, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Augenio AG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 26397) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.11.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.