Augenoptik Jürgen Brandt GmbH, Höxter (Marktstraße 22, 37671 Höxter). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Augenoptik Jürgen Brand e.K. am 05.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Augenoptik Jürgen Brandt GmbH, Höxter (Marktstraße 22, 37671 Höxter). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2007 mit der neu gegründeten Augenoptik Jürgen Brandt e.K. mit Sitz in Höxter verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.