HRB 743887: Augenzentrum Ulm MVZ GmbH, Ulm, Glöcklerstraße 1, 89073 Ulm. Bestellt als Geschäftsführer: Hilger, Marcus, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒; Kerwin, Marcus Tobias, Ottobrunn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 743887: Augenzentrum Ulm MVZ GmbH, Ulm, Glöcklerstraße 1, 89073 Ulm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2022. Geschäftsanschrift: Glöcklerstraße 1, 89073 Ulm. Gegenstand: Die Gründung und der Betrieb von MVZ i.S.v. § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen mit aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Erbringung vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen auf dem Gebiet der Augenheilkunde und Anästhesie, die Bildung von Kooperationen mit und die Erbringung von Leistungen für ambulante und stationäre Leistungserbringer (i) der Krankenhausbehandlung, (ii) der Vorsorge und Rehabilitation, (iii) nicht ärztliche Leistungserbringer und (iv) sonstiger Leistungserbringer im Bereich des Gesundheitswesens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Nietgen, Alice, Ulm, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schütte, Oliver, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Partnerschaft Dr. med. Oliver Schütte Dr. med. Gregor Nietgen Dr. med. Alice Nietgen - Fachärzte für Augenheilkunde -", Ulm (Amtsgericht Ulm PR 720308) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.