Augias - Gebäudereinigungsgesellschaft mbH, Kaiserslautern (Stiftsplatz 6-7, 67655 Kaiserslautern). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden, neu eingetragenen Augias Gebäudereinigung, Inh. Iris Kewitz e. K. (Amtsgericht Kaiserslautern - HRA 30012) am 30.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Augias - Gebäudereinigungsgesellschaft mbH, Kaiserslautern (Stiftsplatz 6-7, 67655 Kaiserslautern). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 auf ihre Alleingesellschafterin im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.