Augsburger Flughafen Investitions GmbH & Co. KG, Augsburg (Flughafenstraße, 86169 Augsburg). Die Verschmelzung wurde am 10.12.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 6088).
Augsburger Flughafen Investitions GmbH & Co. KG, Augsburg (Flughafenstraße, 86169 Augsburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Augsburger Flughafen GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 6088) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.