Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Erzbergerstr. 31, 33102 Paderborn |
b)
Registerstelle und Sitz von Amts wegen ergänzt:
Persönlich haftender Gesellschafter:
THATER Industrie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH,
Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 1024) |
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a)
12.01.2023
Lutze |
4 |
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Prokura erloschen:
Figge, Dieter, Warburg-Bonenburg |
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a)
26.11.2004
Gödde |
HRA 18: August Lücking GmbH u. Co. Kommanditgesellschaft, Paderborn, Elsener Str. 20, 33102 Paderborn. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lemke, Richard, Warburg, * ‒.‒.‒‒.
August Lücking GmbH u. Co. Kommanditgesellschaft, Paderborn, Elsener Str. 20, 33102 Paderborn. Prokura erloschen: Volkmer, Georg, Bielefeld-Brackwede.
August Lücking GmbH u. Co. Kommanditgesellschaft, Paderborn, Elsener Str. 20, 33102 Paderborn.Geschäftsanschrift: Elsener Str. 20, 33102 Paderborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2009 mit der TOBO Transporte GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 209) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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