August Möller GmbH & Co. KG Kraftfahrzeuge, Detmold, (Sprottauer Str. 45, 32756 Detmold).Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Möller Verwaltungs-GmbH, Lemgo (AG Lemgo, HRB 1252).
August Möller GmbH & Co. KG Kraftfahrzeuge, Detmold, (Sprottauer Str. 45, 32756 Detmold).Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Gebr. Möller GmbH, Detmold (AG Lemgo, HRB 2512).
August Möller GmbH & Co. KG Kraftfahrzeuge, Detmold, (Sprottauer Str. 45, 32756 Detmold).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2009 mit der Autohaus Möller GmbH mit Sitz in Detmold (AG Lemgo, HRB 2842) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
August Möller GmbH & Co. KG Kraftfahrzeuge, Lemgo (Sprottauer Str. 45, 32756 Detmold). Neuer Sitz: Detmold. Die Zweigniederlassung in Detmold ist aufgehoben.
August Möller GmbH & Co. KG Kraftfahrzeuge, Lemgo (Lemgoer Str. 94, 32657 Lemgo). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2005 mit der August Möller Projekt GmbH mit Sitz in Lemgo (AG Lemgo, HRB 1658) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.