August Nell jr. GmbH, Wuppertal, Kohlfurther Brücke 69, 42349 Wuppertal. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinz Berger Maschinenfabrik GmbH & Co. KG am 05.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
August Nell jr. GmbH, Wuppertal, Kohlfurther Brücke 69, 42349 Wuppertal. Geschäftsanschrift: Kohlfurther Brücke 69, 42349 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2013 mit der Heinz Berger Maschinenfabrik GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 13527) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.