HRB 3732: August Niemann Vermögensverwaltungs GmbH, Minden, Graßhoffstr. 2, 32425 Minden. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 (Geschäftsführung), 8 (Jahresabschluss, Verwendung des Jahresergebnisses), 9 (Gesellschafterversammlung) und § 11 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
HRB 3732: August Niemann Vermögensverwaltungs GmbH, Minden, Graßhoffstr. 2, 32425 Minden. Nicht mehr Geschäftsführer: Ing. grad. Niemann, Klaus, Bauunternehmer, Minden.
August Niemann GmbH, Minden, Graßhoffstr. 2, 32425 Minden. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr), § 4 (Stammkapital), § 7 (Geschäftsführung), § 9 (Gesellschafterversammlung), § 10 (Kündigung), § 11 (Tod eines Gesellschafters), § 12 (Bekanntmachungen der Gesellschaft), § 13 (Liquidation) und mit ihr die Änderung der Firma, des Gegenstandes, der Umstellung des Stammkapitals von 100.000,00 DM auf 51.129,19 EUR sowie Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR und Änderung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen. Neue Firma: August Niemann Vermögensverwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von gewerblichen Beteiligungen und sonstigem Vermögen, sowie Vermietung, Instandsetzung und -haltung, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten. 52.000,00 EUR.
August Niemann Vermögensverwaltungs GmbH, Minden, Graßhoffstr. 2, 32425 Minden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 30.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete August Niemann GmbH mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen 16 AR 578/2011) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.