August Sammet GmbH, Rehau (Sofienstraße 12, 95111 Rehau). Die Verschmelzung wurde am 29.05.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (siehe AG Hof HRA 2211).
August Sammet GmbH, Rehau (Sofienstraße 12, 95111 Rehau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Erich Richter, Rehau, * ‒.‒.‒‒, Inhaber der Einzelfirma August Sammet, Inhaber Erich Richter mit dem Sitz in Rehau (Amtsgericht Hof HRA 2211), verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam durch Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.