Augusta med GmbH, Gablingen (Sternstr. 3 a, 86456 Gablingen). Die Verschmelzung wurde am 04.09.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Kempten HRA 5173).
Augusta med GmbH, Gablingen (Sternstr. 3 a, 86456 Gablingen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Reichert Thomas, Augsburg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmenwird als Einzelfirma unter der Firma Martins-Apotheke Inh. Thomas Reichert e.K. mit dem Sitz in Marktoberdorf (Amtsgericht Kempten HRA 5173) geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.