27 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Linke, Christian, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.05.2024
Baumann |
26 |
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Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Klapprott, Christina Ulrike, Oberaudorf,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.05.2024
Schubert
b)
Berichtigung zu
Eintragung Nr. 24 |
25 |
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b)
Von Amts wegen gelöscht aufgrund verfrühter
Eintragung:
Geschäftsführer:
Linke, Christian, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.03.2024
Schubert
b)
Berichtigung zu
Eintragung Nr. 24 |
24 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Linke, Christian, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Klapproth, Christina Ulrike, Oberaudorf,
* ‒.‒.‒‒
Schwerd, Mila, Gauting, * ‒.‒.‒‒
Göbel, Falk, Gauting, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Gengenbach, Joachim, München, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Peschmann, Ralf, München, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Heinrich, Peggy, Dießen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.03.2024
Schubert |
23 |
a)
Augustinum Pflege gGmbH
c)
1.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke i. S. des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der
Behindertenhilfe, der Bildung und
Erziehung, der Volks- und Berufsbildung,
des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen
Gesundheitswesens, der Kunst und Kultur
sowie die selbstlose Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind.
3. Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere verwirklicht durch die
Unterhaltung und den Betrieb von
ambulanten Pflegediensten zur Versorgung
und Betreuung von alten und
hilfsbedürftigen Menschen und/oder durch
die Beschaffung und Zuwendung von
Mitteln für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke der Altenhilfe,
Jugendhilfe, Behindertenhilfe
(Eingliederungshilfe) sowie der Bildung und
Erziehung an andere Körperschaften.
Der Gesellschaftszweck der Förderung der
Kunst und Kultur wird verwirklicht
insbesondere durch die Weiterleitung von
Mitteln an die steuerbegünstigten
Körperschaften in der Augustinum-Gruppe.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
als diakonische Aufgabe der Evangelisch-
Lutherischen Kirche in Bayern.
4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer
2 genannten Zwecke auch im Rahmen
eines planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich
mit den zur "Augustinum-Gruppe"
gehörenden steuerbegünstigten
Körperschaften, insbesondere durch das
Erbringen und die Entgegennahme von
Lieferungen und Leistungen jeglicher Art,
durch Nutzungsüberlassung sowie durch
die Überlassung von Personal.
Zu den erbrachten Leistungen gehören vor
allem die Erbringung von
Pflegedienstleistungen im Auftrag von
anderen Gesellschaften der Augustinum-
Gruppe und die Überlassung von Personal
im Rahmen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Zu den in Anspruch genommenen
Leistungen gehören insbesondere
administrative sowie Management- und
Verwaltungsdienstleistungen, Dienst- und
Beratungsleistungen im Bereich der
Energieversorgung einschließlich der
Energielieferung sowie sämtliche Dienst-
und Serviceleistungen im Bereich der
Speisenherstellung und -versorgung; zur
Nutzungsüberlassung gehört auch die
Überlassung von Immobilien und
Grundstücken.
5. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die
Gesellschaft auch Sorge für ein
gleichberechtigtes Miteinander der
Geschlechter.
6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für
satzungsmäßige Zwecke verwendet
werden.
7. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Hiervon unberührt
bleibt die Möglichkeit im Wege der
Ausschüttung teilweise (nicht überwiegend)
eigene Mittel an die Gesellschafter
auszuschütten, wenn es sich bei den
Gesellschaftern ausschließlich um
steuerbegünstigte Körperschaften handelt
und diese die Mittel für steuerbegünstigte
Zwecke verwenden.
8. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Gesellschaftszweck fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2023 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. |
a)
20.12.2023
Prell |