Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Einzelprokura:
M.Sc Hennlich, Sandra, Würzburg, * ‒.‒.‒‒
M.Eng Schmelz, Sina, Neubrunn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.08.2022
Sauer |
HRB 8756: Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg. Prokura erloschen: Auktor, Carolin, Würzburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8756:Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg.Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 8756:Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Auktor, Rainer, Güntersleben, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8756:Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg.Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand sowie Vertretungsregelung. Neuer Unternehmensgegenstand: Betreiben eines Ingenieurbüros für Tief-, Hoch- und Ingenieurbau, Städtebau und Landschaftsplanung, Vermessung und geographische Informationssysteme sowie die Erstellung von Gutachten in dem vorgenannten Zusammenhang. 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. 2. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilen. Sie kann einem oder mehreren Geschäftsführern durch Beschluss, der einer Mehrheit von mindestens 85% der abgegebenen Stimmen bedarf, Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB oder vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot erteilen.
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