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Aumann AG, Beelen (HRB 16399)

Firmendaten

Anschrift
Dieselstr. 6
48361 Beelen
Frühere Anschriften: 2
Joachimstaler Str. 34, 10719 Berlin
Friedrichstr. 133, 10117 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02586/8887800
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.mbb-fertigungstechnik.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2011
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: h: 2.500.000,00 EUR oder mehr
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 16399
Amtsgericht: Münster
Rechtsform: AG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Aumann AG aus Beelen ist im Handelsregister Münster unter der Nummer HRB 16399 verzeichnet. Nach der Gründung am 12.09.2011 hat die Aumann AG ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung und der Erwerb von Beteiligungen, sowie das Führen von Unternehmen im In- und Ausland. Die Unternehmen entwickeln, konstruieren, fertigen und vertreiben Maschinen zum Spulen- und Motorwickeln sowie Montage-, Verbindungs-, Prüf- und Automationsprozesslösungen als auch korrespondierende Dienstleistungen, die global insbesondere in den Märkten der Elektromobilität und der Automobilindustrie zur Anwendung kommen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 15.250.000,00 EUR. Die Aumann AG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.11.2024)

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Registermeldungen 30

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
21 15.250.000,00
EUR
a)
Die am 18.06.2024 beschlossene Herabsetzung des
Grundkapitals um 140.250.000,00 EUR zum Zwecke der
Einstellung des freiwerdenden Betrags in die Kapitalrücklage
ist durchgeführt.
a)
19.11.2024
Pruß-Steinigeweg
20 a)
Die Hauptversammlung vom 18.06.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) und mit ihr die
Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals (Bedingtes
Kapital 2021/I) sowie die Schaffung eines neuen bedingten
Kapitals (Bedingtes Kapital 2024/I) beschlossen .
b)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 18.06.2024 um bis zu 7.000.000,00 Euro zur
Durchführung von vom 18.06.2024 bis zum 17.06.2029
begebenen Wandelschuldverschreibungen und
Optionsschuldverschreibungen und von Genussrechten mit
Umtausch- oder Bezugsrechten bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital 2024/I).
a)
04.09.2024
Fartmann
19 15.250.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 18.06.2024 hat die Herabsetzung
des Grundkapitals um 140.250.000,00 EUR und die
entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital
und Aktien) beschlossen.
a)
29.07.2024
Pruß-Steinigeweg
18 155.500.000,0
0 EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 18.06.2024 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um 140.250.000,00 EUR aus
Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der
Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
a)
29.07.2024
Pruß-Steinigeweg
17 a)
Die Hauptversammlung vom 18.06.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen und mit
ihr die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals
(Genehmigtes Kapital 2022/I) und gleichzeitig die Schaffung
eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital
2024/I).
Des Weiteren hat die Hauptversammlung vom 18.06.2024
eine Änderung der Satzung in § 21 (Recht zur Teilnahme an
der Hauptversammlung) beschlossen.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
18.06.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrates das
Grundkapital bis zum 17.06.2029 einmalig oder mehrmalig um
bis zu insgesamt 3.812.500,00 EUR gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhber
lautenden Stückaktien zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital
2024/I)
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder
teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts
ist dabei nur in folgenden Fällen zulässig:
(i)bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der
Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt
oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die
ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht
übersteigen und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der
Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt
der Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich im Sinne
des §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen
von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag
von 20 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der
auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser
Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund
anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss
des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben
beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige
Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser
Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der
neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger
Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem
oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum
Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten
zu zahlen ist;
(ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere
zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und
Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten,
wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen,
oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen,
auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen
und sonstigen Finanzinstrumenten;
(iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw.
Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren
Konzerngesellschaften ausgegebenen
Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten
bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem
Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres
Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer
Options- bzw. Wandlungs-pflicht zustünde;
(iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses
entstehen; oder
(v) in sonstigen Fällen, in denen ein Bezugsrechtsausschluss
im wohl-verstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die
sonstigen Einzelheiten der Kapitaler-höhung und ihrer
Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu
bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG
von einem Kreditinstitut, einem Wertpapierinstitut oder einem
nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7
des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit
der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend dem jeweiligen Umfang der
Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kaptal 2024
abzuändern.
a)
29.07.2024
Pruß-Steinigeweg
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Historie 10

07.10.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Rolf Beckhoff
Vorstandsmitglied

18.08.2021
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Jan-Henrik Pollitt
Vorstand

21.07.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jan-Henrik Pollitt
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jan-Hendrik Pollitt
Vorstand

26.06.2018
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ludger Martinschledde
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jan-Henrik Pollitt
Prokurist

24.02.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Sebastian Roll
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sebastian Roll
Vorstandsmitglied

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