HRB 8776:Aumann Nutzfahrzeug-Reifen GmbH, Minden, Kukuckstraße23, 32427 Minden.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reifen-Aumann Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 05.02.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 8776:Aumann Nutzfahrzeug-Reifen GmbH, Minden, Kukuckstraße23, 32427 Minden.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.01.2014 mit der Reifen-Aumann Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen, HRB 3629) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Aumann Nutzfahrzeug-Reifen GmbH, Minden, Kukuckstraße23, 32427 Minden. Einzelprokura: Röbke, Petra, Minden, * ‒.‒.‒‒.
Aumann Nutzfahrzeug-Reifen GmbH, Minden, Kukuckstraße23, 32427 Minden. Nicht mehr Geschäftsführer: Aumann, Klaus, Porta Westfalica, * ‒.‒.‒‒.
Aumann Nutzfahrzeug-Reifen GmbH, Minden, Kukuckstraße23, 32427 Minden.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.02.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Reifenhaus Lauenau GmbH mit Sitz in Lauenau (AG Stadthagen HRB 200527) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.