GnR 692 B: Aurora Wohnungsgenossenschaft eG, Berlin (c/o Annette Heinz, Carolinenstr. 2, 07973 Greiz). Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft ist erloschen.
GnR 692 B: Aurora Wohnungsgenossenschaft eG, Berlin (c/o Annette Heinz, Carolinenstr. 2, 07973 Greiz). Vertretungsregelung: Die Liquidatoren sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Änderung zu Nr. 1: nunmehr; Liquidator: Georgi, Katrin, * ‒.‒.‒‒, Langenwetzendorf; Änderung zu Nr. 2: nunmehr; Liquidator: Heinz, Annette, * ‒.‒.‒‒, Greiz; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.12.2013 ist die Genossenschaft mit Ablauf des 31.12.2013 aufgelöst.
Aurora Wohnungsgenossenschaft eG, Berlin (Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin). Firma: Aurora Wohnungsgenossenschaft eG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten und Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, belasten, renovieren und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft darf einzelne Bauten und Grundstücke auch in andere Genossenschaften einbringen oder veräußern. Sie ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG beteiligen. Für die Realisierung ihrer Geschäftsaufgaben ist die Genossenschaft berechtigt, Tochterunternehmen in der dafür jeweils geeigneten Rechtsform zu gründen. Die Genossenschaft hat das Ziel, Wohnungen für Mitglieder zu erwerben sowie zu errichten und Mitgliedern, die eine Wohnung der Genossenschaft nutzen, die Möglichkeit zu eröffnen, nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 und 3 der Satzung hieran Eigentum zu erwerben. Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens fünf, Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand:; 1. Georgi, Katrin, * ‒.‒.‒‒, Langenwetzendorf; Vorstand:; 2. Heinz, Annette, * ‒.‒.‒‒, Greiz Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 23.06.2010.; Die Satzung ist am 02.09.2010 in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Rechte der Mitglieder), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnisse), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) geändert und insgesamt neu gefasst...