HRB 26126: Ausbildungsverbund Olefinpartner gGmbH, Schkopau, Value Park 4, Gebäude G4, Training Center, 06258 Schkopau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kretschmer, Andrei Heiner, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒.
HRB 26126: Ausbildungsverbund Olefinpartner gGmbH, Schkopau, Value Park 4, Gebäude G4, Training Center, 06258 Schkopau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2018. Geschäftsanschrift: Value Park 4, Gebäude G4, Training Center, 06258 Schkopau. Gegenstand des Unternehmens: Zwecke der Gesellschaft sind die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige: Förderung, Entwicklung und Durchführung von Qualifizierung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere die Förderung überbetrieblicher Bildungsmaßnahmen, Förderung von Bildungsmaßnahmen für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, Förderung betrieblicher Bildungsmaßnahmen, Förderung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Förderung von Anpassungsfortbildung, Förderung von Fortbildungen und Umschulungen. Die Durchführung öffentlich geförderter Projekte im Bereich der Aus- und Weiterbildung im nationalen und internationalen Kontext. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hirschmann, Matthias, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒; Kretschmer, Andrei Heiner, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des Betriebs Berufsausbildung aus dem Ausbildungsverbund Olefinpartner e.V. mit dem Sitz in Schkopau (Amtsgericht Stendal VR 46363). Die Ausgliederung ist am 18.09.2018 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und dadurch wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.