Auskunftei HÄNDLERSCHUTZ GmbH, Köln (Schillingsrotter Straße 38, 50968 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden debit Unternehmensberatung GmbH am 13.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Auskunftei HÄNDLERSCHUTZ GmbH, Köln (Schillingsrotter Straße 38, 50968 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Denhard, Frank, Ronneburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Berger, Beatrix, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2005 mit der debit Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 31269) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.