HRA 7229: a:s industrieberatung GmbH & Co. KG, Neuss, Fringsstraße 9, 41464 Neuss. Nach Firmenänderung nun: Neue Firma: austermann GmbH & Co. KG.
a:s industrieberatung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Heerdter Landstr. 7, 40549 Düsseldorf. Der Sitz ist nach Neuss (jetzt Amtsgericht Neuss, HRA 7229) verlegt. Geschäftsanschrift: Fringsstraße 9, 41464 Neuss.
Austermann Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Fringsstraße 9, 41464 Neuss. Der Sitz ist nach Neuss (jetzt Amtsgericht Neuss, HRB 17102) verlegt. Geschäftsanschrift: Fringsstraße 9, 41464 Neuss.
a:s industrieberatung GmbH & Co. KG, Neuss, Fringsstraße 9, 41464 Neuss. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fringsstraße 9, 41464 Neuss. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Sitzverlegung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Austermann Verwaltungs GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 17102), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRA 20035) nach Neuss verlegt.
Austermann Verwaltungs GmbH, Neuss, Fringsstraße 9, 41464 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 8. September 2005, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22. März 2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 58765) nach Neuss beschlossen. Geschäftsanschrift: Fringsstraße 9, 41464 Neuss. Gegenstand: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Firma a:s industrieberatung GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Austermann, Hubert, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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