HRB 18977: Autismus Aachen gemeinnützige GmbH, Aachen, Frankenstraße 14-16, 52070 Aachen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Augustastraße 78, 52070 Aachen.
HRB 18977: Autismus Aachen gemeinnützige GmbH, Aachen, Frankenstraße 14-16, 52070 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Howe, Sonja, Simmerath, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Oragnisationen abzuschließen.
HRB 18977: Autismus Aachen gemeinnützige GmbH, Aachen, Frankenstraße 14-16, 52070 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von bisher 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von Teilen des Vermögens des Autismus Aachen, Regionalverband Raum Aachen und Umgebung e.V. mit Sitz in Aachen (AG Aachen VR 3844) beschlossen. 26.000,00 EUR.
HRB 18977: Autismus Aachen gemeinnützige GmbH, Aachen, Frankenstraße 14-16, 52070 Aachen. Die Ausgliederung wurde am 08.01.2015 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.
HRB 18977: Autismus Aachen gemeinnützige GmbH, Aachen, Frankenstraße 14-16, 52070 Aachen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens (gesamter Zweckbetrieb) des Autismus Aachen, Regionalverband Raum Aachen und Umgebung e.V. mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, VR 3844) im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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