Auto Bürger GmbH Handel und Reparatur, Willich (Krefelder Str. 198, 47877 Willich). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Auto Bürger Handel und Reparatur Josef Bürger e.K. am 27.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Auto Bürger GmbH Handel und Reparatur, Willich (Krefelder Str. 198, 47877 Willich). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2005 mit der Auto Bürger Handel und Reparatur Josef Bürger e.K. mit Sitzin Willich (AG Krefeld AR 369/05) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.