Auto Dienst Schmidt GmbH, Remplin, Dorfstraße 5, 17139 Remplin. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (nun Amtsgericht Neubrandenburg HRA 2280) am 06.09.2012 wirksam geworden.
Auto Dienst Schmidt GmbH, Remplin, Dorfstraße 5, 17139 Remplin. Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Dorfstraße 5, 17139 Remplin. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 im Wege des Formwechsels in die Auto Dienst Schmidt GmbH & Co. KG mit Sitz in Remplin (Amtsgericht Neubrandenburg 50 AR 212/12) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.