Auto Faltyn GmbH, Essen, Boyer Straße 4-16, 45329 Essen.Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Günter Faltyn e.K. (Amtsgericht Essen HRA 4142) am 16.01.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Auto Faltyn GmbH, Essen, Boyer Straße 4-16, 45329 Essen.Geschäftsanschrift: Boyer Straße 4-16, 45329 Essen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Günter Faltyn e.K. (Amtsgericht Essen HRA 4142) auftretenden Kaufmann Faltyn, Günter übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.