Auto Hoffmann GmbH, Hohen Neuendorf, Karl-Marx-Straße 36-37, 16540 Hohen Neuendorf. Geschäftsanschrift: Karl-Marx-Straße 36-37, 16540 Hohen Neuendorf. Geschäftsführer:Hoffmann, Guido, * ‒.‒.‒‒, Hohen Neuendorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Gert. Prokura: Hoffmann, Gert, * ‒.‒.‒‒, Hohen Neuendorf, Einzelprokura, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Prokurist: Hoffmann, Guido..
Auto Hoffmann GmbH, Hohen Neuendorf(Karl-Marx-Straße 36-37, 16540 Hohen Neuendorf). Gegenstand: Der Betrieb einer typenoffenen Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen. Grund- oder Stammkapital 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Wird die Gesellschaft nur durch einen Geschäftsführer vertreten, darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: Hoffmann, Gert, * ‒.‒.‒‒, Hohen Neuendorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Hoffmann, Guido, * ‒.‒.‒‒, Hohen Neuendorf, Einzelprokura, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Herrn Gert Hoffmann, Hohen Neuendorf, als Inhaber der Firma Auto Hoffmann e.K. in Hohen Neuendorf (Amtsgericht Neuruppin, HRA 1872 NP) auf Grund des Spaltungsplans vom 12.12.2007. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..