Auto Köhler GmbH, Mainburg (Max-Spenger-Str. 11, 84048 Mainburg). Die Verschmelzung wurde am 14.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Regensburg HRA 7102).
Auto Köhler GmbH, Mainburg (Max-Spenger-Str. 11, 84048 Mainburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Köhler GmbH & Co. KG, künftig Auto Köhler GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mainburg (Amtsgericht RegensburgHRA 7102) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.