Auto PRIMA GmbH + Co. KG, Osnabrück (Blumenhaller Weg 153, 49078 Osnabrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volkswagen Zentrum Osnabrück GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück am 17.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Auto PRIMA GmbH + Co. KG, Osnabrück (Blumenhaller Weg 153, 49078 Osnabrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom gleichen Tage mit der Volkswagen Zentrum Osnabrück GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 200203) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.